Zum Inhalt

Im Bild: Rosengasse (Foto: Watzek)

Im Bild:

Antrag auf Benützung der Straße für einen Gastgarten/eine Ausstellungsfläche (§ 82 StVO 1960)

Der Kostenanspruch stützt sich auf die Tarifpost 32b der Gemeindeverwaltungsabgabenverordnung 2007, LGBl. Nr. 31/2007, idgF., wonach für die Bewilligung je m² in Anspruch genommener Fläche 20,00 Euro, höchstens jedoch 550,00 Euro zu entrichten sind.

Die tägliche Benützungszeit wurde antragsgemäß festgelegt. Der Anerkennungszins stützt sich auf den jährlichen Gebührenbeschluss des Gemeinderates und beträgt derzeit 5,00 Euro/m²/Jahr – Kategorie B (restliches Stadtgebiet), 10,00 Euro/m²/Jahr – Kategorie A (Oberer Stadtplatz) und wird gesondert vorgeschrieben.

Gemäß dem Gebührengesetz 1957 TP 6 fallen für das Ansuchen 14,30 Euro an Gebühren an.